VERMITTLUNGSGUTSCHEIN
KOSTENLOSE ARBEITSVERMITTLUNG ÜBER VERMITTLUNGSGUTSCHEIN
Seit dem 01.01.2008 gelten folgende Regelungen:
(Die Befristung des Vermittlungsgutscheinverfahrens bis zum 31.12.2007 wurde aufgehoben und bis 2011 verlängert.)
Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein, wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben und nach einer Arbeitlosigkeit von 2 Monaten innerhalb einer Frist von 3 Monaten noch nicht vermittelt sind oder sie eine Beschäftigung ausüben und zuletzt ausgeübt haben, die als Arbeitbeschaffunsmaßnahme oder als Strukturanpassungsmaßnahme nach SGB gefördert wird oder wurde.
Wenn Sie dagegen nur Anspruch auf Arbeitlosengeld II haben, kann Ihnen zwar auch ein Vermittlungsgutschein ausgestellt werden,ein Rechtsanspruch darauf besteht aber nicht.
Von wem bekomme ich den Vermittlungsgutschein? Fragen Sie bitte bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit nach.
Wie lange gilt der Vermittlungsgutschein? Der Vermittlungsgutschein gilt für einen Zeitraum von jeweils 3 Monaten.
Welche Höhe hat der Vermittlungsgutschein? Der Vermittlungsgutschein wird grundsätzlich in Höhe von 2.000 Euro ausgestellt und enthält wie bisher die Umsatzsteuer. Langzeitarbeitslose und behinderte Menschen i.S.d. § 2 Abs. 1 SGB IX können einen um bis zu 500 Euro höher datierten Vermittlungsgutschein erhalten.
Was kann ich dann mit diesem Vermittlungsgutschein tun? Mit einem solchen Vermittlungsgutschein kann der Arbeitslose bzw. Arbeitnehmer einen oder mehrere private Arbeitsvermittler seiner Wahl mit der Jobsuche beauftragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitsvermittler an Ihrem Wohnort ansässig ist oder nicht. Der private Arbeitsvermittler schließt dann mit dem Arbeitssuchenden einen schriftlichen Vermittlungsvertrag, aus dem auch de Vergütung für die erfolgreiche Stellenvermittlung hervorgeht. Als Vergütung ist maximal der im Vermittlungsgutschein genannte Betrag erlaubt. Zunächst hinterlegen Sie nur eine Kopie des Vermittlungsgutscheins bei dem Vermittler. Das Original verbleibt beim Arbeitssuchenden bis zu einer erfolgreichen Vermittlung oder im Nichterfolgsfall eben bis zum Ablauf des Gutscheines!
Wer bezahlt die 2.000 Euro? Bei einer erfolgreichen Vermitlng und Erfüllung der formalen Voraussetzungen für die Einlösung des Gutscheins wird der Betrag fällig und direkt vom Arbeitsamt an den privaten Vermittler ausgezahlt. Eine erste Rate in Höhe von 1.000 Euro, wenn das Beschäftigungsverhältnis sechs Wochen überdauert hat, der Rest, wenn das Beschäftigungsverhältnis sechs Monate überdauert hat. Die Kosten der Vermittlung in Höhe von 2.000 euro werden Ihnen sozusagen von der Bundesagentur für Arbeit in Form des Vermittlungsgutscheins gestundet.
- Allegemeine Geschäftbedingungen(AGB) für Inhaber von Vermittlungsgutschein
- Die Arbeitsvermittlung wird unter Einhaltung aller gesetzlichen und rechtlichen Bestimmungen durchgeführt
- Vermittlungen erfolgen grundsätzlich nur auf Grundlage eine vorhandenen und gültigen Vermittlungsgutscheines.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Vermittlug.
- Vermittlungsgutscheine werden nur als Kopie entgegengenommen, auch wnn eine aktive Vermittlung bevorsteht.
- Das Original wird erst nach erfolgreicher Vermittlung angefordert.
- Es entscheidet grundsätzlich der vermittelte Arbeitgeber, welcher Bewerber und zu welchem Zetpunkt dieser zm Vorstellungsgespräch eingeladen wird.
- Steht der Bewerber dem Vermittlungsprozess unbegründet (im Sinne dieses Vermittlungsprozesses) nicht zur Verfügung, stellen wir eine weitere Bearbeitung sofort ein.